Unser Leitgedanke

„Der Steuerberater hat alles wahrzunehmen oder zu bewirken, was im Rahmen des Gesetzes ... dem Auftraggeber zum Vorteil gereicht...
Er ist ein selbständiges unabhängiges Organ der Rechtspflege“

(Prof. Dr. Klaus Tipke a.a.O. Band III, S. 1364 f. mit Hinweis auf Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichtes).

Dies ist das Fundament unserer Aufgaben.

Tipke - Die Steuerrechtsordnung

Die Finanzbehörde versagt dem zwar parteilich aber sachkundig vorgetragenen Ar­gu­ment ihren Respekt nicht. Und dieses Verständnis der Interessen­vertretung findet dort bei allen „angeborenen“ Gegensätzlichkeiten dennoch hohe Akzeptanz.

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